Digitale Gesetze der deutschen Bundesländer: Umsetzung | Versio.io
Versio.io

Digitale Gesetze der Bundesländer

Effiziente Umsetzung der E-Government- und Informationssicherheitsgesetze der deutschen Bundesländer mit Versio.io

Kurz erklärtDemo anfordernKostenlose testen
 

Wie lauten die digitalen Gesetze der Bundesländer?

In Deutschland regelt jedes der 16 Bundesländer die Digitalisierung seiner eigenen Verwaltung. Die Rechtsgrundlage bilden die E-Government- und Digitalgesetze der Bundesländer – vom E-Government-Gesetz Baden-Württembergs über das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) bis hin zum Thüringer E-Government-Gesetz. Sie regeln den elektronischen Zugang zur Verwaltung, elektronische Akten, die IT-Organisation und verbindliche IT-Standards – und zunehmend auch die Informationssicherheit.
Zudem erlassen immer mehr Bundesländer eigene Gesetze zur Informationssicherheit. Die jüngsten Beispiele sind das Informationssicherheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen (InfoSiG NRW), das seit Januar 2026 in Kraft ist, und das Informationssicherheitsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (ISichG M-V) vom Mai 2026. Unabhängig davon, wie das Gesetz heißt, sind die operativen Anforderungen ähnlich: ein Informationssicherheits-Managementsystem, ein vollständiger Überblick über alle IT-Systeme, Risiko- und Schwachstellenmanagement sowie Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle.

Warum brauchen die Bundesländer eigene Gesetze?

Das Bundesgesetz zur Umsetzung von NIS2 ist seit 6. Dezember 2025 in Kraft und ändert das BSI-Gesetz (BSIG). Es gilt für Unternehmen – einschließlich kommunaler Unternehmen, die die Schwellenwerte überschreiten – sowie für die Bundesverwaltung, jedoch nicht für die Kernverwaltungen der Bundesländer und Gemeinden: Die Gesetzgebungskompetenz für deren Cybersicherheit liegt bei den Bundesländern selbst (Artikel 70(1) und Artikel 28(2) des Grundgesetzes).
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet die Bundesländer jedoch dazu, die kritischen Teile ihrer Verwaltungen zu schützen, d. h. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf regionaler Ebene, deren Störung erhebliche Auswirkungen auf kritische gesellschaftliche oder wirtschaftliche Aktivitäten haben könnte (Artikel 2(2)(f)(ii) NIS2). Die Bundesländer setzen dies auf sehr unterschiedliche Weise um: durch Gesetze zur Informationssicherheit, durch Änderungen ihrer E-Government- und Digitalgesetze, durch Verordnungen oder durch Verwaltungsvorschriften. Jedes Bundesland entscheidet zudem selbst, ob seine Gemeinden einbezogen werden.

Die Digitalgesetze der 16 Bundesländer auf einen Blick

Die folgende Übersicht zeigt das zentrale E-Government- bzw. Digitalgesetz jedes Bundeslandes zusammen mit den Vorschriften zur Informationssicherheit und dem Stand der NIS2-Umsetzung in der Landesverwaltung (Stand: Oktober 2026):
Bundesland E-Government oder digitales Recht Informationssicherheit und Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Baden-Württemberg E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW, 2015) Gesetz zur Cybersicherheit (CSG, 2021)in Zusammenarbeit mit der Cybersicherheitsbehörde Baden-Württemberg (CSBW); NIS2 umgesetzt durch die Verordnung über die Cybersicherheit (CSVO, in Kraft seit 24. April 2025)
Bayern Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG, 2022) IT-Sicherheit in Teil 3 des BayDiG (Art. 160; 41 bis 49c)mit dem Bayerischen Landesamt für Informationssicherheit (LSI); NIS2-Anforderungen gemäß Art.&#160 49a bis 49c (2024)
Berlin Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Bln, 2016) ISMS gemäß BSI-Standards, Berlin-CERT und Meldepflicht (§160;23 EGovG Bln); Umsetzung der NIS2 für die Landesverwaltung in Vorbereitung
Brandenburg Brandenburger E-Government-Gesetz (BbgEGovG, 2018) Sicherheitskonzepte, CERT und Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen (§ 160; 16 BbgEGovG)
Bremen Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen (EGovG BR, 2018) NIS2 umgesetzt durch Verwaltungsvorschrift (VV NIS2Ums FHB, 2025); ein umfassendes Bremer Cybersicherheitsgesetz ist geplant
Hamburg Hamburger Verwaltungsdigitalisierungsgesetz (HmbVwDiG, 2024) Bislang gibt es noch kein eigenständiges Gesetz zur Informationssicherheit; ein solches ist geplant, um die Anforderungen der NIS2 zu erfüllen
Hessen Hessisches E-Government-Gesetz (HEGovG, 2018) Hessisches IT-Sicherheitsgesetz (HITSiG, 2023)zusammen mit dem Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C); NIS2 umgesetzt durch eine Gemeinsamer Erlass (Gemeinsamer Erlass NIS2, StAnz. 2024, S. 160; 1215)
Mecklenburg-Vorpommern E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V, 2016) Gesetz über die Informationssicherheit (ISichG M-V, 2026): BSI-IT-Grundschutz, Sicherheitsüberwachungszentralen und Meldepflichten für staatliche und kommunale Stellen
Niedersachsen Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG, 2019) Informationssicherheit in Teil 3 des NDIG (§§ 160; 13 bis 30); NIS2 umgesetzt durch Verordnung (NIS2UmsRdErl, 2024)
Nordrhein-Westfalen E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW, 2016) Gesetz über die Informationssicherheit (InfoSiG NRW, in Kraft seit 16. Januar 2026)setzt NIS2 für die staatliche Verwaltung um
Rheinland-Pfalz E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz (EGovGRP, 2020) Informationssicherheit und staatliches CERT (CERT-rlp) in § 17 EGovGRP; NIS2 umgesetzt durch Verwaltungsverordnung (NIS2-Verwaltungsverordnung, 2024, in der geänderten Fassung 2026)
Saarland E-Government-Gesetz des Saarlandes (E-GovG SL, 2017) Gesetz über die Informationssicherheit des Saarlandes (IT-SiG SL, 2019); der Entwurf eines neuen Gesetzes zur Informationssicherheit (InfoSiG) zur Umsetzung von NIS2 wurde im Oktober von der Landesregierung gebilligt 2026
Sachsen Sächsisches E-Government-Gesetz (SächsEGovG, 2014) Sächsisches Informationssicherheitsgesetz (SächsISichG, 2019)für Landes- und Kommunalbehörden; NIS2-Anforderungen integriert in 2024
Sachsen-Anhalt E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA, 2019) Sicherheitsstandards im EGovG LSA (§ 22); Informationssicherheitsgesetz in Vorbereitung, basierend auf der Cybersicherheitsstrategie des Landes (2026)
Schleswig-Holstein E-Government-Gesetz (EGovG sh, 2009), Gesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (ITEG)und Gesetz über offene Daten (ODaG) Sicherheitsassoziation und verbindliche Mindeststandards (§   4 EGovG sh); NIS2 umgesetzt durch die Richtlinie zur Informationssicherheit (IS-LL, 2025); Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung (DigiBeschlG, 2026)
Thüringen Thüringer E-Government-Gesetz (ThürEGovG, 2018) IT-Sicherheitsstandards und Auswertung von Protokolldaten (§§ 160; 26 und 32 ThürEGovG); weitere Vorschriften in Verwaltungsvorschriften, die derzeit an NIS2 angepasst werden
Die Links zu den Gesetzen führen zu den offiziellen Rechtsportalen der Bundesländer. Diese Übersicht wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt, stellt jedoch keine Rechtsberatung dar. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ändern sich häufig – maßgeblich sind die offiziellen Gesetzessammlungen und Rechtsportale der Bundesländer.
 

Was schreiben die Gesetze im IT-Betrieb vor?

Die Landesgesetze unterscheiden sich zwar in Einzelheiten, doch ihre technischen und organisatorischen Kernanforderungen sind sehr ähnlich – nicht zuletzt, weil sich die meisten von ihnen auf die BSI-Standards oder die NIS2-Richtlinie beziehen:
  • Informationssicherheitsmanagement - Ein Informationssicherheits-System (ISMS) auf der Grundlage der BSI-Standards oder des BSI-IT-Grundschutzes, Sicherheitskonzepte und Informationssicherheitsbeauftragte.
  • Maßnahmen zum Risikomanagement - Geeignete technische, betriebliche und organisatorische Maßnahmen auf der Grundlage einer Risikoanalyse – einschließlich Asset-Management, Schwachstellenmanagement, Geschäftskontinuität und Sicherheit der Lieferkette.
  • Meldepflichten - Sicherheitsvorfälle müssen dem staatlichen CERT, der Cybersicherheitsbehörde oder dem zentralen IT-Dienstleister gemeldet werden. Sofern NIS2 umgesetzt wurde, werden schwerwiegende Vorfälle in drei Stufen gemeldet: eine Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine Meldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht einen Monat später.
  • Erkennung von Angriffen - Auswertung von Protokolldaten, Security Operations Centres (SOC) und zentralen CERTs.
  • Verantwortung der Geschäftsleitung und Nachweise - Die Geschäftsführung genehmigt die Maßnahmen und führt Monitoring durch; die Aufsichtsbehörden können Auskünfte, Unterlagen und Nachweise Requesten.
Zu jedem dieser Themen sind in den folgenden Abschnitten die einschlägigen Bestimmungen aller Bundesländer aufgeführt.
 

Ihre Lösung für die digitalen Gesetze der Bundesländer: Versio.io

Alle Landesgesetze basieren auf einem gemeinsamen Grundsatz: Man kann nur das schützen, was man kennt. Versio.io erfasst automatisch die gesamte IT-Landschaft, führt Monitoring für Versionen, Konfigurationen und Änderungen durch und liefert revisionssichere Nachweise für Informationssicherheitsbeauftragte, das Landes-CERT und die Aufsichtsbehörden. Dadurch werden Landes- und Kommunalverwaltungen sowie deren IT-Dienstleister von einem Großteil des manuellen Dokumentationsaufwands entlastet, den die Gesetze mit sich bringen.
In den folgenden Abschnitten wird aufgezeigt, welche Anforderungen Versio.io unterstützt und wo diese in den einzelnen Bundesländern festgelegt sind. Bundesländer ohne spezifische Regelung zu einem Thema sind nicht aufgeführt – Hamburg hat beispielsweise noch kein eigenes Informationssicherheitsgesetz verabschiedet. Organisatorische Maßnahmen wie Sicherheitsrichtlinien, Schulungen oder Notfallübungen liegen weiterhin in der Verantwortung Ihrer Organisation.

IT-Bestandsaufnahme und Strukturanalyse

IT-Bestandsaufnahme und Strukturanalyse
X

IT-Bestandsaufnahme und Strukturanalyse

Jedes ISMS nach dem BSI-IT-Grundschutz beginnt mit der Strukturanalyse: Welche Geschäftsprozesse, Anwendungen, IT-Systeme, Netzwerke und Räume sind beteiligt und wie hängen sie miteinander zusammen? Versio.io erfasst automatisch Server, Clients, Netzwerkkomponenten, Virtualisierungs- und Cloud-Plattformen, Software und Benutzer einschließlich ihrer Abhängigkeiten und hält diese Informationen stets auf dem neuesten Stand – statt in manuell gepflegten Tabellen. Der Netzwerkscanner erkennt zudem Geräte, die noch nirgendwo dokumentiert sind.

Rechtsgrundlage in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg - § 3(2) und § 3(5) Nr. 9 CSVO
  • Bayern - § 160;43 (1) und § 160;49a (4) BayDiG
  • Berlin - § 23(1) und § 21(2) Nr. 11 EGovG Bln
  • Brandenburg - § 16(1) BbgEGovG
  • Bremen - § 5(2) Nr. 9 VV NIS2Ums FHB
  • Hessen - § 3(1) HITSiG; Nr. 2.2(i) Gemeinsamer Erlass zu NIS2
  • Mecklenburg-Vorpommern - § 3(2) Nr. 9, § 3(3) und (5) ISichG M-V
  • Niedersachsen - Nr. 160; 4.3 (i) NIS2UmsRdErl
  • Nordrhein-Westfalen - § 8(2) Nr. 9 InfoSiG NRW
  • Rheinland-Pfalz - § 17(1) EGovGRP; Nr. 3.2 NIS2-Verwaltungsverordnung
  • Saarland - § 3(1) IT-SiG SL
  • Sachsen - § 160; 4 (1) und (1a) Nr. 160; 9 SächsISichG
  • NIS2 und BSI - Art. 160; 21 (2) (i) NIS2-Richtlinie; BSI-Standard 200-2

Versio.io CMDB

Versio.io-Netzwerkscanner

Schutzbedarfsfeststellung

X

Schutzbedarfsfeststellung

Welche Sicherheitsmaßnahmen angemessen sind, hängt vom Schutzbedarf der verarbeiteten Informationen ab. Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verknüpfen die Informationssicherheit ausdrücklich mit dem Schutzbedarf; die übrigen Bundesländer tun dies über den BSI-IT-Grundschutz. In Versio.io erfassen Sie den Schutzbedarf hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Geschäftsprozessen und Anwendungen oder importieren diesen aus Drittsystemen. Versio.io leitet den Schutzbedarf für jeden beteiligten Server, jede Datenbank und jede Netzwerkkomponente automatisch anhand von Vererbungsregeln wie dem Maximalprinzip ab – und aktualisiert diesen bei jeder Änderung der IT-Landschaft.

Rechtsgrundlage in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg - § 3 (2) und (7) CSVO
  • Berlin - § 23(1) EGovG Bln
  • Hessen - § 3(1) HITSiG
  • Mecklenburg-Vorpommern - § 3(5) ISichG M-V
  • Niedersachsen - § 13(1) NDIG
  • Rheinland-Pfalz - § 17(1) EGovGRP; Nr. 3.2 NIS2-Verwaltungsverordnung
  • Sachsen - § 4(1) SächsISichG
  • Schleswig-Holstein - § 4(3) EGovG sh
  • BSI - BSI-Norm 200-2

Schutzbedarfsfeststellung für Versio.io

Risiko Management

Risiko Management
X

Risiko Management

Versio.io fasst veraltete Produktversionen, bekannte Schwachstellen und Konfigurationen, die gegen Ihre Sicherheitsrichtlinien verstoßen, als Risiken zusammen. Jedes Risiko wird entsprechend seiner Schwere und dem Schutzbedarf der betroffenen Komponente gewichtet, sodass Sie Maßnahmen auf nachvollziehbare Weise priorisieren können. Alle Korrekturmaßnahmen werden lückenlos nachverfolgt – von der Erkennung bis zur Behebung.

Rechtsgrundlage in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg - § 3(3) bis (5) CSVO
  • Bayern - § 160;43 (1) und § 160;49a (4) BayDiG
  • Berlin - § 23(1) EGovG Bln
  • Brandenburg - § 16(1) BbgEGovG
  • Bremen - § 5 VV NIS2Ums FHB
  • Hessen - § 3(1) HITSiG; Nr. 2 NIS2-Gemeinsamer Erlass
  • Mecklenburg-Vorpommern - § 3(1) und (2) Nr. 1 ISichG M-V
  • Niedersachsen - § 13(1) NDIG; Nr. 4 NIS2UmsRdErl
  • Nordrhein-Westfalen - § 8 InfoSiG NRW
  • Rheinland-Pfalz - § 17(1) EGovGRP; Nr. 3.2 NIS2-Verwaltungsverordnung
  • Saarland - § 3(1) IT-SiG SL
  • Sachsen - § 160; 4 (1) und (1a) Nr. 160; 1 SächsISichG
  • Schleswig-Holstein - § 4(3) EGovG sh
  • NIS2 - Art. 160; 21 NIS2-Richtlinie

Versio.io Risikomanagement

Schwachstellen- und End-of-Life-Management

X

Schwachstellen- und End-of-Life-Management

Versio.io vergleicht kontinuierlich alle erkannten Software- und Hardwareversionen mit einer aktuellen CVE-Datenbank sowie mit den End-of-Life-Daten von Tausenden von Produkten. Sie werden umgehend informiert, wenn eine neue Schwachstelle Ihre Systeme betrifft oder wenn ein Produkt vom Hersteller nicht mehr unterstützt wird – ein Risiko, das in der Begründung zum ISichG M-V neben Fehlkonfigurationen ausdrücklich erwähnt wird. Versio.io empfiehlt Ihnen zudem, auf welche Versionen Sie umsteigen sollten.

Rechtsgrundlage in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg - § 3(5) Nr. 5 und § 7 CSVO
  • Bayern - § 160;49a(4) BayDiG
  • Bremen - § 5(2) Nr. 5 und § 11 VV NIS2Ums FHB
  • Hessen - Nr. 160; 2.2 (e) Gemeinsamer Erlass zu NIS2
  • Mecklenburg-Vorpommern - § 160; 3 (2) Nr. 160; 5 und § 160; 9 (1) Nr. 160; 3 ISichG M-V
  • Niedersachsen - Nr. 160; 2.3 (e) und 4.3 (e) NIS2UmsRdErl
  • Nordrhein-Westfalen - § 8(2) Nr. 5 InfoSiG NRW
  • Rheinland-Pfalz - Nr. 160; 3.2 NIS2-Verwaltungsvorschrift
  • Sachsen - § 4(1a) Nr. 5 SächsISichG
  • NIS2 - Art. 160; 21 (2) (e) NIS2-Richtlinie

Versio.io Produktlebenszyklus- und Schwachstellenmanagement

Versio.io – Verwaltung des End-of-Life-Prozesses

Change Monitoring

Change Monitoring
X

Change Monitoring

In Hessen und Sachsen dürfen wesentliche Änderungen an IT-Systemen nur in Absprache mit dem Informationssicherheitsbeauftragten vorgenommen werden; in Mecklenburg-Vorpommern bedürfen die Inbetriebnahme von IT-Systemen und wesentliche Änderungen dessen Zustimmung. Berlin verpflichtet Behörden, bei Änderungen an IT-Abläufen die Vorgaben der zentralen IT-Verwaltung einzuhalten. Versio.io erkennt automatisch jede Änderung an Hardware, Software, Konfigurationen und Benutzerrechten und dokumentiert diese revisionssicher. So können Sie tatsächliche Änderungen mit genehmigten Requesten abgleichen und unbefugte Änderungen sofort erkennen.

Rechtsgrundlage in den Bundesländern:

  • Berlin - § 20(3) EGovG Bln
  • Hessen - § 3(4) HITSiG
  • Mecklenburg-Vorpommern - § 3(7) ISichG M-V
  • Sachsen - § 4(4) SächsISichG
  • BSI - IT-Grundschutz-Modul OPS.1.1.3

Versio.io Change Monitoring

Policy Monitoring und Absicherung des Systems

X

Policy Monitoring und Absicherung des Systems

Nahezu alle E-Government-Gesetze verpflichten Behörden zur Umsetzung der vom IT-Planungsrat verabschiedeten verbindlichen IT-Sicherheitsstandards; mehrere Bundesländer legen zudem eigene verbindliche Mindeststandards fest. Versio.io setzt solche Anforderungen, Ihre eigenen Sicherheitsrichtlinien und anerkannte Härtungs-Benchmarks in Regeln um und überprüft alle Konfigurationen kontinuierlich daran – von TLS-Einstellungen und Zertifikaten bis hin zu offenen Ports und anwendungsspezifischen Parametern. Abweichungen werden sofort gemeldet und als Risiken dokumentiert.

Rechtsgrundlage in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg - § 3(1) Nr. 3 CSG; § 4 CSVO
  • Bayern - Art. 160; 46 BayDiG
  • Berlin - § 160; 20 (2) Nr. 160; 1 und § 160; 21 (2) Nr. 160; 4 und 16 EGovG Bln
  • Brandenburg - § 12 BbgEGovG
  • Bremen - § 16 EGovG BR
  • Hessen - § 3(2) HITSiG
  • Niedersachsen - § 15(3) NDIG
  • Rheinland-Pfalz - § 17(2), § 26 und § 27(3) Nr. 2 EGovGRP
  • Saarland - § 18 E-GovG SL
  • Sachsen - § 160; 5 (6) SächsISichG; § 160; 12b (2) Nr. 160; 3 und § 160; 13 SächsEGovG
  • Sachsen-Anhalt - § 14 und § 22(1) Nr. 3 EGovG LSA
  • Schleswig-Holstein - § 4(4) und § 9 EGovG sh
  • Thüringen - § 26 ThürEGovG

Versio.io Policy Monitoring

Versio.io – Benchmark zur Governance

Meldepflichten und Umgang mit Vorfällen

Meldepflichten und Umgang mit Vorfällen
X

Meldepflichten und Umgang mit Vorfällen

Zwölf Bundesländer verpflichten ihre Behörden zur Meldung von Sicherheitsvorfällen. Dort, wo NIS2 umgesetzt wurde, lässt die 24-Stunden-Frist für die Frühwarnung keine Zeit für langwierige Recherchen. Versio.io benachrichtigt Sie sofort über sicherheitsrelevante Ereignisse, erstellt Tickets in Ihrer ITSM-Lösung und zeigt an, welche Anwendungen, Services und Organisationseinheiten betroffen sind und welchen Schutzbedarf sie haben. Der gesamte Verlauf – von der Erkennung bis zur Behebung – wird revisionssicher dokumentiert und liefert die Fakten für die Meldung sowie den Abschlussbericht an das Landes-CERT oder die zuständige Behörde.

Rechtsgrundlage in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg - § 4(3) CSG; §§ 5 und 6 CSVO
  • Bayern - § 160;43 (3) und § 160;49b BayDiG
  • Berlin - § 23(2) EGovG Bln
  • Brandenburg - § 16(2) BbgEGovG
  • Bremen - § 8 VV NIS2Ums FHB
  • Hessen - § 18 HITSiG; Nr. 5.1 NIS2-Gemeinsamer Erlass
  • Mecklenburg-Vorpommern - § 16 ISichG M-V
  • Niedersachsen - § 14(2) NDIG; Nr. 6 NIS2UmsRdErl
  • Nordrhein-Westfalen - § 9 InfoSiG NRW
  • Rheinland-Pfalz - § 17(3) EGovGRP; Nr. 3.2 Nr. 5 und 6 NIS2-Verwaltungsverordnung
  • Saarland - § 3(2) IT-SiG SL
  • Sachsen - §§ 15 bis 17 SächsISichG
  • NIS2 - Art. 160; 23 NIS2-Richtlinie

Versio.io – Ereignisverarbeitung und Benachrichtigungen

Hintergrundinformationen zu SOC und CERT

X

Hintergrundinformationen zu SOC und CERT

Die meisten Bundesländer haben eine Rechtsgrundlage für die Erkennung von Angriffen durch die Auswertung von Protokolldaten geschaffen; in Mecklenburg-Vorpommern muss jede öffentliche Einrichtung zudem ein Security Operations Center betreiben oder sich einem solchen anschließen. Um einen Alarm bewerten zu können, benötigen SOCs und CERTs Kontextinformationen: Welches System ist betroffen, welche Softwareversionen laufen darauf, wer ist dafür verantwortlich und welche Services hängen davon ab? Versio.io stellt diese Informationen über seine API bereit. Darüber hinaus erkennt Versio.io mithilfe von Prüfsummen unbefugte Änderungen an Programmen, Bibliotheken und Konfigurationsdateien.

Rechtsgrundlage in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg - § 5(2) CSG
  • Bayern - Art. 160; 44 (2) BayDiG
  • Berlin - § 23(3) EGovG Bln
  • Brandenburg - § 16(3) bis (6) BbgEGovG
  • Hessen - §§ 8 und 9 HITSiG
  • Mecklenburg-Vorpommern - §§ 10 und 12 ISichG M-V
  • Niedersachsen - § 19 NDIG
  • Nordrhein-Westfalen - § 6 InfoSiG NRW
  • Rheinland-Pfalz - §§ 18 und 19 EGovGRP
  • Saarland - §§ 4 und 5 IT-SiG SL
  • Sachsen - §§ 6, 12 und 13 SächsISichG
  • Thüringen - § 32 ThürEGovG

Integritätsprüfung von Binärdateien mit Versio.io

Geschäftskontinuität und Monitoring der Datensicherung

Geschäftskontinuität und Monitoring der Datensicherung
X

Geschäftskontinuität und Monitoring der Datensicherung

Alle NIS2-Implementierungen der Bundesländer erfordern Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs, wie beispielsweise das Backup-Management und die Wiederherstellung nach einem Notfall. Versio.io überwacht die Ausführung von Backups und Batch-Jobs und dokumentiert deren Ergebnisse. Im Falle einer Störung bleibt der digitale Zwilling Ihrer IT-Landschaft mit dem aktuellen und dem letzten bekannten Zustand jeder Komponente verfügbar – eine objektive Grundlage für die Ursachenanalyse und die Wiederherstellung.

Rechtsgrundlage in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg - § 3(5) Nr. 3 CSVO
  • Bayern - § 160;49a(4) BayDiG
  • Bremen - § 5(2) Nr. 3 VV NIS2Ums FHB
  • Hessen - Nr. 160; 2.2 (c) Gemeinsamer Erlass zu NIS2
  • Mecklenburg-Vorpommern - § 3(2) Nr. 3 ISichG M-V
  • Niedersachsen - Nr. 160; 4.3 (c) NIS2UmsRdErl
  • Nordrhein-Westfalen - § 8(2) Nr. 3 InfoSiG NRW
  • Rheinland-Pfalz - Nr. 160; 3.2 Nr. 160; 4 NIS2-Verwaltungsverordnung
  • Sachsen - § 4(1a) Nr. 3 SächsISichG
  • NIS2 - Art. 160; 21 (2) (c) NIS2-Richtlinie

Versio.io – Monitoring von Geschäftsprozessen und Batch-Jobs

Prüfungssichere Nachweise und Managementberichterstattung

X

Prüfungssichere Nachweise und Managementberichterstattung

Die Leitung einer Behörde ist für die Informationssicherheit verantwortlich – im Rahmen der NIS2-Umsetzung muss sie die Sicherheitsmaßnahmen genehmigen und deren Umsetzung durch Monitoring überwachen –, und die Aufsichtsbehörden können Informationen, Unterlagen und Nachweise Requesten. Versio.io protokolliert alle Bestandsdaten, Änderungen und Risiken in seiner zeitbezogenen Datenbank. So lässt sich jederzeit nachweisen, in welchem Zustand sich ein System zu einem bestimmten Zeitpunkt befand, welche Schwachstellen zu diesem Zeitpunkt bekannt waren und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Dashboards, Kennzahlen und PDF-Berichte liefern den Informationssicherheitsbeauftragten, der Geschäftsleitung und den Aufsichtsbehörden die benötigten Nachweise – ohne zusätzlichen manuellen Aufwand.

Rechtsgrundlage in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg - § 3(1) Nr. 3 CSG; § 3(8) und § 4 CSVO
  • Bayern - Art. 160; 43 (2), Art. 160; 45 (1) und Art. 160; 49c (1) BayDiG
  • Berlin - § 20(3) EGovG Bln
  • Bremen - § 5(1), § 7 und § 12 VV NIS2Ums FHB
  • Hessen - § 3(3) HITSiG; Nr. 2.6, 3 und 7 NIS2-Gemeinsamer Erlass
  • Mecklenburg-Vorpommern - § 160; 3 (2) Nr. 160; 6, § 160; 3 (3) und (4) sowie § 160; 17 ISichG M-V
  • Niedersachsen - Nr. 160; 4.1, 5 und 7 NIS2UmsRdErl
  • Nordrhein-Westfalen - § 160; 8 (2) Nr. 160; 6, § 160; 8 (6) und § 160; 12 InfoSiG NRW
  • Rheinland-Pfalz - § 27(3) Nr. 2 EGovGRP; Nr. 3.2 Nr. 1 NIS2-Verwaltungsvorschrift
  • Sachsen - § 4(3) und § 5(7) SächsISichG

Versio.io-PDF-Berichte

Digitale Souveränität: Vor-Ort-Lösung oder SaaS aus Deutschland

Versio.io wird in Deutschland entwickelt. Sie können die Plattform vor Ort in Ihrem eigenen Data Center oder dem Ihres IT-Dienstleisters betreiben oder die SaaS-Umgebung nutzen, die in einem nach ISO 27001 zertifizierten Data Center in Deutschland unter vollständiger Einhaltung der DSGVO gehostet wird. Ihre Bestands- und Sicherheitsdaten bleiben somit unter Ihrer Kontrolle – eine wichtige Voraussetzung für viele öffentliche Verwaltungen.

Ebenfalls relevant für Kommunen und IT-Dienstleister

Einige Bundesländer erlegen ihren Kommunen ebenfalls Verpflichtungen auf: Das sächsische Informationssicherheitsgesetz gilt seit 2019 für Landes- und Kommunalbehörden (§ 2 SächsISichG), und das ISichG M-V schreibt den BSI-IT-Grundschutz ab 1. Mai 2028 auch für kommunale Stellen verbindlich vor – bis dahin gilt das IT-Grundschutz-Profil „Basis-Absicherung Kommunalverwaltung“ (§ 3(5) ISichG M-V). Auch das saarländische Informationssicherheitsgesetz gilt für Kommunen (§ 1 IT-SiG SL), Hessen empfiehlt ihnen dessen Grundsätze (§ 3(5) HITSiG), und Thüringen macht die Sicherheitsstandards des IT-Planungsrats auch für Kommunen verbindlich (§ 26 ThürEGovG). In Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz müssen Behörden zudem ihre IT-Dienstleister zur Einhaltung der Anforderungen an die Informationssicherheit verpflichten (§ 3(6) ISichG M-V; No. 3.2 No. 7 NIS2-Verwaltungsvorschrift). Dank seines hohen Automatisierungsgrades eignet sich Versio.io sowohl für kleinere Gemeinden mit begrenztem IT-Personal als auch für IT-Dienstleister, die die IT vieler Behörden verwalten.

Weitere Informationen

Das BSI stellt Hintergrundinformationen zu NIS2 für Landes- und Kommunalverwaltungen bereit. Den offiziellen Wortlaut der NIS2-Richtlinie finden Sie hier:

Weiterlesen

ISO 27001 – Effiziente operative Umsetzung

ISO 27001 – Effiziente operative Umsetzung

ISO 27001 erklärt: ISMS, CIA-Triade, Zertifizierungsprozess – und wie Versio.io die Asset Datenbank sowie das Risiko- und Policy Monitoring für die Zertifizierung automatisiert.


Talk to us


Jonas Böker
Jonas Böker
Business Development
P:  +49-30-221986-51
LinkedIn
Matthias Scholze
Matthias Scholze
Chief Technology Officer
P:  +49-30-221986-51
LinkedIn

 

We use cookies to ensure that we give you the best experience on our website. Read privacy policies for more information.